Dieser Kurs ist eine Nachbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz und richtet sich ausschließlich an Teilnehmende, die bereits eine Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz erhalten haben.
Die vorhandene Erstbelehrung ist vorab nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt über Daniela Schumacher oder über die Kreisbereitschaftsleitung. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird die Teilnahme manuell freigeschaltet und Du dem Kurs zugeordnet.